Wie vereinbare ich Termine?
Sie können Termine telefonisch mit uns vereinbaren. Halten Sie bitte folgende Informationen bereit:
» Was, wieviel und wie oft wurde vom Arzt verordnet?
» Ihren Terminkalender
Hinweis: Falls Sie einen Termin telefonisch vereinbaren wollen, jedoch der Anrufbeantworter Ihren Anruf entgegen nimmt, hinterlassen Sie oben genannte Information, Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Sie werden schnellstmöglich zurückgerufen.
Wann muss ich nach Ausstellen der Verordnung durch meinen Arzt mit der physiotherapeutischen Behandlung beginnen?
Die Behandlung muss in der Regel 14 Tage nach Ausstellung begonnen werden, der Arzt kann aber auf der Verordnung auch einen späteren Beginn festlegen.
Für welche Therapieformen benötige ich eine ärztliche Verordnung?
Grundsätzliche benötigen Sie für alle physiotherapeutischen Leistungen eine Verordnung Ihres behandelnden Arztes.
Kann ich einzelne Therapieformen auch privat weiter fortsetzen?
Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Therapieangebot. Sprechen Sie uns an.
Kann ich auch ohne Termin erscheinen?
Ohne Termin steht Ihnen leider keiner unserer Therapeuten zur Verfügung. Das ist im Interesse aller Patienten, da Ihnen so unnötige Wartezeiten in unserer Praxis erspart werden.
Was muss ich zu meinem 1. Termin (Behandlung) mitbringen?
Bringen Sie die ärztliche Verordnung (Rezept), vorhandene Befunde, Ihre Versicherungskarte und ein großes Handtuch mit.
Was ziehe ich an zur Therapie?
Sie können in ganz normaler Tageskleidung kommen. In der Therapie müssen Sie sich teilweise entkleiden. Ihre Privatsphäre bleibt geschützt. Einige Patienten sollten in Sportkleidung kommen. Ihr Therapeut wird Ihnen das beim ersten Termin mitteilen.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig absage oder zu einem Termin nicht erscheine?
Sowohl vereinbarte Termine, die nicht 24 Std. vorher abgesagt wurden, als auch bei Nichterscheinen, werden Ihnen die Termine privat in Rechnung gestellt.
Kann ich meinen Termin außerhalb der Öffnungszeiten absagen?
Ja, der Anrufbeantworter ist rund um die Uhr im Einsatz. Sie werden von unseren Mitarbeitern am nächsten Arbeitstag zurückgerufen.
Wann bezahle ich die gesetzliche Zuzahlung?
Jedes Rezept hat einen bestimmten Rezeptwert, es ist gesetzlich geregelt, dass Sie einen Eigenanteil von 10% des Rezeptwerts zu zahlen haben. Ausnahme gilt nur, wenn Sie von Ihrer Krankenkasse für die Zuzahlung befreit wurden (wie Sie das beantragen, informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Kasse). Des Weiteren muss für jedes Rezept eine Rezeptgebühr von 10€ geleistet werden. D.h. Zuzahlung = 10€ Rezeptgebühr + 10% Eigenanteil des Rezeptwerts.
Kann ich meine Therapie unterbrechen?
Ja, Sie dürfen ein laufendes Rezept für max. 28 Tage unterbrechen bringen. Dieses Rezept muss innerhalb 12 Wochen abgearbeitet sein, ansonsten müssen Sie eine neue Verordnung bringen.
Was ist der Unterschied zwischen manueller Therapie und Krankengymnastik?
Die manuelle Therapie versucht mit gezielter Diagnostik und der daraus resultierenden Behandlung Blockaden und damit einhergehende Muskelverspannungen zu lösen. Die Krankengymnastik soll dazu dienen, aktiv Muskulatur zu kräftigen und Körperfehlhaltungen zukünftig weitgehend zu vermeiden.
Kann ich bei Ihnen weiter trainieren?
Ja, unsere Angebote finden Sie unter „Training und Kurse“ im St. Elisabethen-Krankenhaus Lörrach oder im Kreiskrankenhaus Lörrach.
Behandeln Sie auch Kinder und Babys?
Ja, wir haben dafür speziell geschulte Kindertherapeuten.
Können Sie mich beraten, wenn ich Fragen zur Verordnung habe?
Ja, gerne werden Sie von unseren kompetenten Mitarbeitern beraten.